Alle Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes beachten und über sichere Hinweisgebersysteme verfügen.
Kernpunkte des Gesetzes sind die Pflicht zur Einrichtung und zum Betreiben einer internen Hinweisgeberstelle und der Schutz von Hinweisgebern vor
Benachteiligungen aufgrund ihrer Meldungen.